Rahmenbedingungen & Kosten
Setting
Ich arbeite mit Jugendlichen und Erwachsenen im Einzelsetting, wobei auf Wunsch auch immer wieder wichtige Bezugspersonen in die Behandlung miteinbezogen werden können.
Schweigepflicht
Um Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, bin ich als Psychologin gemäß §37 des Psychologengesetzes zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Auch Angehörige und Ärzte erhalten keinerlei Auskünfte über die Behandlung, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. In Fällen, wo eine Zusammenarbeit mit einem Arzt/ einer Ärztin empfehlenswert und Ihrerseits erwünscht ist, werden Sie zuvor um eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der betreffenden Person gebeten.
Dauer und Frequenz der Behandlung
Die Dauer und Frequenz der Behandlung werden individuell vereinbart. Abhängig von der Dringlichkeit Ihres Anliegens und Ihrem aktuellen Leidensdruck können die Sitzungen wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Ich empfehle meinen Klienten/innen zu Beginn meist eine gewisse Regelmäßigkeit in der Behandlung einzuhalten und anfangs einmal pro Woche einen Termin zu vereinbaren, um wirklich konsequent an ihren Zielen arbeiten zu können. Eine genaue Prognose über die Dauer der Behandlung kann leider nicht gegeben werden, da sie von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, wie etwa der jeweils zugrunde liegenden Problematik, dem Behandlungsziel oder der Mitarbeit des Klienten/der Klientin. Klinisch-psychologische Behandlung ist immer ein Prozess, ein Weg, auf den Sie sich aufmachen und Sie bestimmen, wo Sie den Startpunkt und das Ziel setzen, wie weit Sie gehen und welche Berge Sie dabei überwinden möchten. Jeder Prozess ist unterschiedlich und individuell; generell kann man aber sagen, dass es ein paar wichtige Meilensteine gibt, welche die meisten Behandlungen gemein haben (Siehe dazu Phasen der Behandlung).
Kosten
Sowohl das Erstgespräch als auch die darauffolgenden Einzelgespräche dauern 50 Minuten und kosten pro Einheit € 110,-. In den Kosten sind sämtliche Vor- und Nachbearbeitungszeiten inkludiert. Der Kostenzuschuss beträgt je nach Sozialversicherung zwischen 33 und 46 Euro.
Kostenzuschuss bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat: Für die Psychologische Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Sie gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beim Magistrat Graz bzw. Ihrer Bezirkshauptmannschaft eine Kostenzuschuss beantragen. Derzeit beträgt der Kostenzuschuss € 32,44 pro Einheit (es werden maximal 30 Einheiten gewährt). Achtung: Die Zuschussleistung erfolgt erst nach Bestätigung des Amts und Vorlage der saldierten Honorarnote!
Folgende Voraussetzungen müssen dazu vorliegen:
- schriftliche Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Stadt Graz zu Beginn der Behandlung
- Vorlage der ausgefüllten Beilage von Seiten der behandelnden Psychologin/des behandelnden Psychologen zum Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses
- Behandlung durch eine/n nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/n klinische/n PsychologIn
- bei dem Kind der/dem Jugendlichen müssen Auffälligkeiten im sozialen und/oder emotionalen Bereich vorliegen und es muss durch die Behandlung der Eintritt einer Störung hintangehalten werden können
- innerhalb der letzten 18 Monate darf kein Zuschuss für psychologische Behandlung in Anspruch genommen worden sein
- Bestätigung des/der AmtspsychologIn über die Notwendigkeit der psychologischen Behandlung
Terminabsagen
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine telefonische Bekanntgabe bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen können, so hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf der Mobilbox oder schreiben ein SMS bzw. Mail. Haben Sie Verständnis, dass zu spät oder nicht abgesagte, verbindlich vereinbarte Termine in Rechnung gestellt werden, da ich mir diese Zeit gänzlich für Sie reserviere.